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   VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733   

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VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733 (https://dejure.org/2014,23251)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21.08.2014 - W 1 E 14.733 (https://dejure.org/2014,23251)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 (https://dejure.org/2014,23251)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733
    Voraussetzungen in gesundheitlicher Hinsicht genügt, steht dem Dienstherrn nach der insoweit ebenfalls geänderten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wegen Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris, Rn. 16, 24 ff. sowie BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris, Rn. 19 ff.).

    Auf dieser Grundlage hat er unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung eigenverantwortlich zu beantworten (so wörtlich BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris, Rn. 22 f. und U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733
    Voraussetzungen in gesundheitlicher Hinsicht genügt, steht dem Dienstherrn nach der insoweit ebenfalls geänderten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wegen Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris, Rn. 16, 24 ff. sowie BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris, Rn. 19 ff.).

    Auf dieser Grundlage hat er unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung eigenverantwortlich zu beantworten (so wörtlich BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris, Rn. 22 f. und U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris, Rn. 31).

  • VG Berlin, 22.01.2014 - 7 K 117.13

    Brustimplantat kein Hindernis für den Polizeidienst

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733
    Polizeivollzugsdienst anwendbar (ebenso VG Berlin, U.v. 22.1.2014 - 7 K 117.13 - juris).
  • BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03

    Rückgriff auf pauschale Krankheitsbilder als Grundlage für die Bestimmung der

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733
    Die aufgelisteten Merkmalsnummern bezeichnen Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. körperliche Zustände, bei deren Vorliegen der Dienstherr vor dem Hintergrund der aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entweder von aktueller Dienstunfähigkeit ausgegangen ist oder prognostiziert hat, dass künftig gehäufte Erkrankungen oder Leistungsschwächen wie auch vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden konnten (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 3.6.2004 - 2 B 52.03 - juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.9.2011 - 3 CE 11.1823 - juris, Rn. 20).
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733
    Etwas anderes folgt nach der Überzeugung der Kammer auch nicht aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2014 (BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13 f.), weil dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.
  • VG München, 21.09.2010 - M 5 K 09.389

    Beamter auf Widerruf; Entlassung; gesundheitliche Eignung; räumliches

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733
    Insoweit konnte für die Frage der gesundheitlichen Eignung ein anderer Maßstab angelegt werden, weil es anders als im vorliegenden Fall nicht um eine zukunftsgerichtete Prognose, sondern um die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit zu einem konkreten Zeitpunkt, nämlich der letzten Behördenentscheidung ging (vgl. zum dort entschiedenen Sachverhalt VG München, U.v. 21.9.2010 - M 5 K 09.389 - juris).
  • VGH Bayern, 19.09.2011 - 3 CE 11.1823

    Antrag auf einstweilige Einstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733
    Die aufgelisteten Merkmalsnummern bezeichnen Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. körperliche Zustände, bei deren Vorliegen der Dienstherr vor dem Hintergrund der aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entweder von aktueller Dienstunfähigkeit ausgegangen ist oder prognostiziert hat, dass künftig gehäufte Erkrankungen oder Leistungsschwächen wie auch vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden konnten (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 3.6.2004 - 2 B 52.03 - juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.9.2011 - 3 CE 11.1823 - juris, Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Es besteht demnach auch nach seinem Dafürhalten ein enger Zusammenhang zwischen dem körperlichen und dem gesundheitlichen Zustand, der sich nicht lösen lässt und deshalb auch zwingend medizinisch-prognostische Fragen aufwirft, bei deren Beantwortung es gerade auf den rechtlich zutreffenden Maßstab ankommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 - juris Rn. 9; OVG Bautzen, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 - juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 - juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 16.06.2016 - 1 L 344/16

    Beamter; Polizeidienst; Polizeidienstuntauglichkeit; Nierenstein

    vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, juris, Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 -7 K 117.13 -, juris.

    vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, a.a.O.

  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 A 484/15

    Polizeidienstfähigkeit; Prognosemaßstab; PDV 300

    21 d) Dieser Maßstab, den das Bundesverwaltungsgericht für Beamtenbewerber allgemein entwickelt hat - im maßgeblichen Fall ging es um die Verbeamtung als Studienrat - ist auch bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst zu berücksichtigen (ebenso OVG LSA, Beschl. v. 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 9; VG Würzburg, Beschl. v. 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, juris Rn. 20).
  • VG Karlsruhe, 29.02.2016 - 7 K 5541/15

    Polizeidiensttauglichkeit von Beamtinnen mit Brustimplantaten

    Angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25.07.2013 und vom 30.10.2013, jeweils a.a.O.), die bezüglich der gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen eine volle Überprüfbarkeit und eine Überprüfungsverpflichtung durch die Gerichte annimmt, entfällt der diesbezügliche Anwendungsbereich der PDV 300 mit der Folge, dass eine Bindungswirkung für die Gerichte nicht mehr bejaht werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22.01.2014 - 7 K 117.13 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 21.08.2014 - W 1 E 14.733 -, juris).
  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 17/18

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; gesundheitliche Eignung im Falle einer

    Bei der Entscheidung, ob der Bewerber den festgelegten laufbahnbezogenen Voraussetzungen in gesundheitlicher Hinsicht genügt, steht dem Dienstherrn nach dieser bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wegen Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG kein Beurteilungsspielraum mehr zu (bestätigend: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris Rn. 62; VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, juris Rn. 18).

    Durch Erlass und Anwendung der PDV 300 hat der Dienstherr das ihm in Bezug auf die gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen eingeräumte Ermessen gebunden bzw. den diesbezüglich bestehenden Beurteilungsspielraum ausgefüllt, um sicherzustellen, dass die gesundheitliche Eignung der Bewerber nach einheitlichen Maßstäben beurteilt wird (VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20

    Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose

    Dieser Maßstab, den das Bundesverwaltungsgericht für Beamtenbewerber allgemein entwickelt hat - im maßgeblichen Fall ging es um die Verbeamtung als Studienrat - ist auch bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst zu berücksichtigen (vgl. Senatsurt. v. 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, juris; ebenso OVG LSA, Beschl. v. 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 9; VG Würzburg, Beschl. v. 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 23.10.2019 - B 5 E 19.867

    Fortführung des Bewerbungsverfahrens - gesundheitliche Eignung

    Die vorgenannten Maßstäbe sind auch auf Beamtenbewerber für den Polizeivollzugsdienst anwendbar (vgl. VG Würzburg, B.v. 21.8.2014 - W 1 E 14.733 - juris Rn. 20; VG Berlin, U.v. 22.1.2014 - 7 K 117.13 - juris).
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